Bei den oben genannten Pflichtangaben, die zum Nachweis und der Anerkennung einer Mitgliedschaft in der CDU Deutschlands erforderlich sind, handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (politische Meinung, Religionszugehörigkeit evangelisch). Alle weiblichen sowie alle evangelischen Parteimitglieder werden – sofern sie nicht widersprechen – mit der Aufnahme in der CDU Deutschlands Mitglied in der Frauen Union (FU) bzw. dem evangelischen Arbeitskreis (EAK). Diese Pflichtangaben werden gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. d) Datenschutz-Grundverordnung auf der Grundlage geeigneter Garantien durch die CDU Deutschlands und – sofern zutreffend – der FU und dem EAK im Rahmen ihrer rechtmäßigen Tätigkeiten verarbeitet. Die E-Mail-Adresse kann auch für den Versand von Einladungen zu satzungsgemäßen Versammlungen genutzt werden. Der Versand der Einladung auf elektronischem Weg steht in diesem Fall dem Postweg gleich. Weitere Informationen zu Ihren Rechten gemäß Art. 13 DS-GVO finden Sie hier.
Die Beitragsregelung wurden auf dem 28. Parteitag der CDU Deutschlands in Karlsruhe am 14.12.2015 gem. § 9 Abs. 2 Finanz- und Beitragsordnung der CDU wie folgt neu gefasst: